Vereidigter Experte, der qualifiziert und allein berechtigt ist, die Jahresabschlüsse mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften zu prüfen. Dabei achtet der Abschlussprüfer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung/ des Gesellschaftsvertrages. Geprüft wird weiterhin die Übereinstimmung von Lagebericht und Jahresabschluss und ob die Vorstellungen von der Geschäftslage richtig sind. Der Abschlussprüfer stellt ein Testat aus.