Der Schuldner oder auch Darlehensnehmer ist diejenige natürliche oder auch juristische Person, die vom Darlehensgeber einen Geldbetrag für einen gewissen Zeitraum überlassen bekommt und hierfür Zinsen entrichtet.
Von Stefan Reinpold| 2017-02-16T18:49:55+01:00 16. Februar 2017|